ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent AGB | eintag.mehrzeit Diözese Innsbruck
Allgemeine Geschäftsbedingungen  von eintag.mehrzeit
1. An- und Abmeldung

1.1 Die Anmeldung zu eintag.mehrzeit-Veranstaltungen erfolgt über die Website eintag.mehrzeit.tirol. Mit der Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eintag.mehrzeit an.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von eintag.mehrzeit-Veranstaltungen.
1.3 Mit der schriftlichen Bestätigung (Email) von eintag.mehrzeit ist die Anmeldung verbindlich.
1.4 Eine Abmeldung von eintag.mehrzeit-Veranstaltungen ist möglich, indem der im Anmeldebestätigungs-Email mitgeschickte Storno-Link angeklickt wird. Mit der schriftlichen Bestätigung (Email) von eintag.mehrzeit ist die Abmeldung gültig und Stornokosten entstehen laut den untenstehenden Stornobedingungen.
1.5 Zu eintag.mehrzeit-Veranstaltungen, die von zertifizierten Referent*innen der Katholischen Jugend gestaltet werden, können Schulklassen ab der 9. Schulstufe angemeldet werden. Schulabschlusstage bilden hierbei die Ausnahme: Eine Anmeldung zu diesem von zertifizierten Referent*innen der Katholischen Jugend gestalteten Angebot ist bereits für Schulklassen der 8. Schulstufe Neue Mittelschule/Hauptschule möglich.
1.6 Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich freiwillig und auf eigenes Risiko.
1.7 Mit der Anmeldung werden körperliche Einschränkungen, Allergien usw. der Schüler*innen mitgeteilt. Zusätzlich wird von den Teilnehmenden im Sinne ihrer Eigenverantwortung ein erhebliches Maß an Umsicht vorausgesetzt.

2. Kosten

2.1 Die Kosten (Schüler*innenbeitrag pro Schüler*in) für eintag.mehrzeit-Veranstaltungen betragen
ohne Übernachtung: EUR 22,00
mit Vollpension: EUR 48,00
für Schulabschlusstage an der Schule: EUR 5,00
2.2 Die wahren Kosten für eintag.mehrzeit-Veranstaltungen liegen höher. Die Diözese Innsbruck unterstützt jede/ Schüler*in mit zusätzlich ca. 45 % des Gesamtaufwandes. Diese Kosten werden von der Diözese getragen. Somit sind von den Schüler*innen lediglich die unter Punkt 2.1 genannten Kosten zu bezahlen.
2.3 Nur von der Katholischen Jugend zertifizierte Referent*innen werden gefördert (Kostenzuschuss).
2.4 Für sozial benachteiligte Schüler*innen kann beim Schulamt ein Antrag auf Kostenreduktion, unterschrieben von den Klassenvorständ*innen und Religionslehrer*innen /Direktor*innen, gestellt werden.
2.5 Die Abwicklung der Zahlung des Schüler*innenbeitrags erfolgt über die Lehrkraft/Schule.

3. Stornobedingungen

Bei Rücktritt von der Anmeldung zu eintag.mehrzeit-Veranstaltungen werden folgende Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt:
Ab 6 Wochen vor der Veranstaltung: EUR 200,00
Ab dem 28. Tag vor Schulabschlusstagen: EUR 50,00

4. Haftungsausschluss

4.1 eintag.mehrzeit ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung von Veranstaltungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung.
4.2 Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, die anderen Teilnehmenden oder Dritte gefährdet, ist eintag.mehrzeit berechtigt, Personen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen oder die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages besteht in diesem Fall nicht.
4.3 Eine Haftung von eintag.mehrzeit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch eintag.mehrzeit oder deren Vertretung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
4.4 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden inklusive eventuell bereitgestellter Unterlagen wird seitens eintag.mehrzeit keine Haftung übernommen.
4.5 eintag.mehrzeit übernimmt keine Haftung gegenüber den Teilnehmenden im Falle von Verlusten oder Diebstählen.
4.6 eintag.mehrzeit haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht.

5. Änderungen im Programm

5.1 eintag.mehrzeit behält sich Änderungen von Veranstaltungstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Ausfall einzelner Veranstaltungsinhalte sowie eventuelle Absagen vor. In solchen Fällen wird die Person, die die eintag.mehrzeit-Veranstaltung gebucht hat, so schnell als möglich in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber eintag.mehrzeit sind davon nicht abzuleiten und etwaige Ersatzansprüche von Teilnehmer*innen (z.B. Fahrtkosten, Kosten für Zeitausfall, usw.) werden von eintag.mehrzeit nicht übernommen. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
5.2 eintag.mehrzeit behält sich das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern oder Anzeigefehlern auf Websites nachträgliche Änderungen vorzunehmen.

6. Unterbringung und Veranstaltungsablauf

6.1 Bei Buchung von eintag.mehrzeit-Veranstaltungen, die im Bildungshaus St. Michael stattfinden, erfolgt die Unterbringung der Schüler*innen in Doppel- und Dreibettzimmern nach den gegebenen Möglichkeiten im Haus.
6.2 Die Schüler*innen müssen nach St. Michael Handtücher und Hausschuhe selbst mitbringen.
6.3 Bei Buchung von eintag.mehrzeit-Veranstaltungen, die im Bildungshaus St. Michael stattfinden, dauern Veranstaltungen
ohne Übernachtung von 09:30 Uhr bis 17 Uhr,
mit Übernachtung von 15 Uhr bis 14:30 Uhr am Folgetag.
6.4 Beide unter 6.3 aufgeführten Angebote umfassen, sofern sie von zertifizierten Referent*innen der Katholischen Jugend gestaltet werden, 7 bis 8 Stunden Arbeitszeit.
6.5 Schulabschlusstage, die an der jeweiligen Schule stattfinden, dauern von der 1. bis mindestens zur 5. Schulstunde.
6.6 Außerhalb der von den zertifizierten Referent*innen der Katholischen Jugend gestalteten Zeiten obliegt die Aufsichtspflicht den begleitenden Lehrpersonen.
6.7 Die Organisation der An- und Abreise zum Veranstaltungsort liegt bei den mitreisenden Lehrpersonen.
6.8 In Absprache mit dem Bildungshaus St. Michael ist bei Veranstaltungen mit Übernachtung ein zusätzliches Mittagessen dort möglich. Dieses kostet EUR 15,00 pro Schüler*in.
6.9 Bei Buchung von Einkehrtagen, die nicht im Bildungshaus St. Michael stattfinden, erhalten Lehrpersonen einen Zuschuss zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten (nach oben gedeckelt mit EUR 55,00), eine Aufwandsentschädigung, Fahrtkostenanteil und Materialbeitrag (nach Absprache).
6.10 Alkohol, Rauchen sowie der Konsum anderer Drogen sind während der Teilnahme an eintag.mehrzeit-Angeboten nicht gestattet.

7. Veranstaltungstypen

7.1 eintag.mehrzeit kann von Ihnen als religiöse Übung oder als schulbezogene Veranstaltung durchgeführt werden. Es gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Wie die Veranstaltung durchgeführt wird (als religiöse Übung oder als schulbezogene Veranstaltung) wird von Ihnen bei der Buchung bekanntgegeben. Den Unterschied der beiden Veranstaltungstypen finden Sie in unseren FAQs.